We use cookies and similar technologies on our website and process personal data. We also share this data with third parties. Data processing may be done with your consent or because of a legitimate interest.
Some services process personal data in the USA. By consenting to the use of these services, you also consent to the processing of your data in the USA. See further details in our Privacy Policy.
Cookie Einstellungen
Wir schätzen deine Privatsphäre.
Wähle, aus welche Cookies du akzeptierst. Deine Auswahl wird ein Jahr lang gespeichert.
Diese Cookies sind notwendig für das Funktionieren von Cobot.
Diese Cookies ermöglichen es uns, Besuche und Traffic-Quellen zu erfassen, damit wir die Leistung unserer Website messen und verbessern können.
Erlaube das Speichern von Information (wie Cookies) in Bezug auf Werbung.
Zustimmung zur Übermittlung von Nutzerdaten im Zusammenhang mit Werbung
Zustimmung zur Nutzung von Nutzerdaten, um personalisierte Werbung zu erhalten.
Co-Working Fix
Geschäftsbedingungen und Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Startup Village Jülich
eine Marke der Brainergy Park Jülich GmbH, Am Brainergy Park 1, 52428 Jülich.
§ 1 ALLGEMEINES
1. Das Startup Village Jülich bietet Kund*innen Räumlichkeiten am Standort Marie-Curie-Straße 4, 52428 Jülich zur flexiblen Arbeitsplatzgestaltung von Unternehmen und freiberuflich Arbeitenden.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Office Spaces, die das Startup Village Jülich - nachfolgend Startup Village - mit ihren Kund:innen/Vertragspartner:innen - nachfolgend Kunden - abschließt.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Startup Village keine Geltung.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND, TARIFE
Startup Village räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Office Spaces und Einrichtungsgegenstände zur ausschließlichen Nutzung als Büro gegen Entgelt zu nutzen. Gegenstand des Angebots des Startup Village ist die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, einschließlich Internetnutzung (WLAN), der Bereitstellung von Meeting- und Konferenzräumen sowie Büromöbeln, im Rahmen der angebotenen Tarife. Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt.
1. Folgende Tarife werden derzeit angeboten:
(1) Day Pass:
Kostenfreier Tarif mit der Möglichkeit einen flexiblen Arbeitsplatz inkl. Internetnutzung (WLAN) tageweise zu den Öffnungszeiten zu buchen.
(2) Community:
Vergünstigung auf Workshops und Events zu Konditionen der Member-Tarife.
(3) Co-Working Flex:
Tägliche Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen in dem für Co-Working vorgesehen Bereich, inklusive Internetnutzung (WLAN) während der Öffnungszeiten. Möglichkeit, Konferenzräume / Meetingräume zu vergünstigten Konditionen zu mieten. Möglichkeit zur Teilnahme an vom Startup Village durchgeführten Veranstaltungen zu vergünstigten Preisen, sofern bei der Buchung der Veranstaltung ein entsprechender Member Tarif vorgesehen ist. Ein Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz besteht nicht.
(4) Co-Working Fix:
Ganzmonatige Nutzungsberechtigung (24/7h Zugang) eines festen Arbeitsplatzes in den für das Co-Working vorgesehenen Räumlichkeiten inklusive Internetnutzung (WLAN), professioneller Geschäftsadresse mit der Möglichkeit, Konferenzräume / Meetingräume zu vergünstigten Konditionen zu mieten und der Möglichkeit zur Teilnahme an vom Startup Village durchgeführten Veranstaltungen zu vergünstigten Preisen, sofern bei der Buchung der Veranstaltung ein entsprechender Member Tarif vorgesehen ist.
(5) Team Office Small/Large:
Ganzmonatige Nutzungsberechtigung (24/7h Zugang) eines bestimmten Büroraums (bis zu 2 oder 4 Personen) inklusive Internetnutzung (WLAN), professioneller Geschäftsadresse mit der Möglichkeit, Konferenzräume / Meetingräume zu vergünstigten Konditionen zu mieten und der Möglichkeit zur Teilnahme an vom Startup Village durchgeführten Veranstaltungen zu vergünstigten Preisen, sofern bei der Buchung der Veranstaltung ein entsprechender Member Tarif vorgesehen ist.
(6) Stipendium:
Ganzmonatige Nutzungsberechtigung (24/7h Zugang) eines festen Arbeitsplatzes in den für das Co-Working vorgesehenen Räumlichkeiten, inklusive Internetnutzung (WLAN), professioneller Geschäftsadresse mit der Möglichkeit, Konferenzräume / Meetingräume zu vergünstigten Konditionen zu mieten. Und der Möglichkeit zur Teilnahme an vom Startup Village durchgeführten Veranstaltungen zu vergünstigten Preisen, sofern bei der Buchung der Veranstaltung ein entsprechender Member Tarif vorgesehen ist. Das Stipendium ist nicht frei buchbar, sondern wird nur in Abstimmung mit dem Startup Village vergeben. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung eines Stipendiums. Das Stipendium kann jederzeit einseitig durch das Startup Village widerrufen und / oder nach Abstimmung mit dem Kunden in einen anderen Tarif gewandelt werden.
(7) Corporate:
Ganzmonatige Nutzungsberechtigung (24/7h Zugang) eines festen Arbeitsplatzes in den für das Co-Working vorgesehenen Räumlichkeiten, inklusive Internetnutzung (WLAN), professioneller Geschäftsadresse mit der Möglichkeit, Konferenzräume / Meetingräume zu vergünstigten Konditionen zu mieten. Und der Möglichkeit zur Teilnahme an vom Startup Village durchgeführten Veranstaltungen zu vergünstigten Preisen, sofern bei der Buchung der Veranstaltung ein entsprechender Member Tarif vorgesehen ist. Der Corporate-Tarif ist nicht frei buchbar, sondern wird nur in Abstimmung mit einem Vergabe Gremium vergeben. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung. Der Corporate-Tarif kann jederzeit einseitig durch das Startup Village widerrufen werden.
2. Folgende Extras können optional, nach Verfügbarkeit und nach Rücksprache zu den unter § 2 genannten Tarifen kostenpflichtig hinzu gebucht werden: Konferenzräume, Meetingräume, Eventflächen, Moderationsmaterialien wie Metaplanwände, Flipcharts, Screens, Beamer, Moderationskoffer etc.
3. Bei allen Tarifen, die einen Arbeitsplatz inkludieren, ist dieser jeweils ausgestattet mit: 1 Tisch, 1 Stuhl, Strom und WLAN. Bei dem Tarif „Co-Working Fix“ ist darüber hinaus ein abschließbarer Büroschrank enthalten.
4. Folgende Leistungen sind bei allen Tarifen zusätzlich enthalten: WLAN, Strom, Heizung, Klimaanlage, Reinigung der Büroräume.
5. Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn der Nutzung ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt, es sei denn es handelt sich um einen verdeckten Mangel.
6. Das Startup Village verpflichtet sich, dem Kunden Office Spaces in dem vertraglich vereinbarten Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen. In Ausnahmefällen ist das Startup Village berechtigt, dem Kunden alternative Office Spaces in vergleichbarer Größe und Qualität am betreffenden Standort bereitzustellen.
7. Jedem Kunden stehen die Gemeinschaftsflächen (Social Area, Küche, Toilette) zur Mitbenutzung zur Verfügung.
8. Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den im Mitgliedschaftsantrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Startup Village. Die Nutzung der Office Spaces oder Allgemeinflächen durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen der Kunde Zutritt gewährt, für private Zwecke, insbesondere private Feierlichkeiten, ist untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt das Startup Village zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft.
§ 3 VERTRAGSSCHLUSS
1. Die Buchungsanfrage erfolgt ausschließlich über das Online – Buchungssystem. Bei der Onlinebuchung beauftragt der Kunde das Startup Village verbindlich mit Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig registrieren“. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch setzen des Häkchens „Ich akzeptiere die Startup Village NRW Geschäftsbedingungen und Konditionen“ diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
2. Mit der Buchungsanfrage sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind.
3. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Startup Village kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung mit dem Versand der Buchungsbestätigung durch das Startup Village zustande. Diese kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
§ 4 ZAHLUNGSMODALITÄTEN, KAUTION
1. Alle Preise des Startup Village sind monatliche Nettopreise zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die in den jeweiligen Tarifen angegebenen Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise des Startup Village.
2. Der Kunde ermächtigt das Startup Village zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
3. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die das Startup Village infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
4. Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, ist die Zahlung der Servicegrundgebühr unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am ersten Werktag eines Monats fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des ersten Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Startup Village Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.
5. Die vom Kunden zu zahlende Servicegrundgebühr umfasst die Vergütung für die Nutzung der vereinbarten Office Spaces und der Allgemeinflächen und die gesamten anfallenden Nebenkosten (verbrauchsabhängig und verbrauchsunabhängig).
6. Servicekosten für zusätzliche Services stellt das Startup Village dem Kunden jeweils für den abgelaufenen Monat in Rechnung. Soweit nicht Preise für Services mit dem Kunden im Einzelnen verhandelt sind, findet die jeweils gültige Servicepreisliste Anwendung. Die Servicekosten sind nach Erhalt der Rechnung fällig.
7. Es besteht die Möglichkeit, im Startup Village Konferenzräume, Meetingräume und Eventflächen anzumieten. Die Buchungsanfrage erfolgt ausschließlich über das Online Tool zur Verwaltung der Räumlichkeiten im Mitgliederbereich auf der Website des Startup Village. Bei Stornierung der Buchung von Konferenzraum und Eventfläche fallen bis 30 Tage vor der Veranstaltung keine Stornierungskosten an, 14 Tage vor der Veranstaltung 50% der Raumkosten, danach 100% der Raumkosten als Stornierungsgebühr an. Die Nutzung der Räume und Eventflächen ist, sofern nicht individuell anders vereinbart, beschränkt auf die Geschäftszeit des Startup Village.
§ 5 DAUER DES VERTRAGES, KÜNDIGUNG
1. Das Startdatum der Vertragslaufzeit wird im Mitgliedschaftsantrag vermerkt.
2. Die Vertragslaufzeit ist unbefristet, es sei denn vertraglich wurde etwas anderes bestimmt.
3. In den Tarifen Co-Working Fix sowie Team Office Small/Large und Stipendium können beide Parteien das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von dreißig Tagen bei einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten ordentlich kündigen. Für den Tarif Community sowie Co-Working Flex gilt eine beidseitige Kündigungsfrist von 7 Tagen bei einer Mindestlaufzeit von einem Monat.
4. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten davon unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
5. Das Startup Village kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt.
6. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
7. Kündigt das Startup Village den Vertrag außerordentlich wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat der Kunde dem Startup Village hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen. Der Kunde haftet insoweit insbesondere für den Schaden, den das Startup Village dadurch erleidet, dass die Office Spaces nach dem Auszug des Kunden leer stehen oder unterhalb der mit dem Kunden vereinbarten Servicekosten überlassen werden müssen.
§ 6 ZUGANGSBEDINGUNGEN UND VERHALTENSREGELN
1. Die Kunden in den Tarifen mit einem 24/7 Zugang haben mit dem persönlichen Transponder stets Zugang zum Startup Village. Der Verlust des Transponders ist unverzüglich zu melden. Ggf. entstehende Folgekosten durch Verlust oder Missbrauch des Transponders sind vom Kunden zu tragen. Der Transponder muss am letzten Werktag des gültigen Vertrags einem Vertreter des Startup Village persönlich ausgehändigt und quittiert werden. Bei Zahlungsverzug des Mitglieds von nicht unerheblicher Dauer (mindestens 2 Monate) und wiederholter Zahlungsaufforderung ist das Startup Village zur Verweigerung des Zutritts so lange berechtigt, bis der Rückstand ausgeglichen ist.
2. Der Kunde ist zur ganzen oder teilweisen Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Office Spaces oder des Inventars an Dritte nicht berechtigt.
3. Die Nutzung der vom Startup Village angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
4. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der „Allgemeinen Verhaltensregeln im Startup Village“:
(1) Wahrung des Leitbildes
Das Startup Village ist ein durch die öffentliche Hand gefördertes Vorzeigeprojekt in der Strukturwandelregion Rheinisches Revier. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die diesem Projekt mittel- und unmittelbar schaden könnten.
(2) Clean Desk Policy
Der Kunde hat auf ein ansprechendes Erscheinungsbild seiner Office Spaces zu achten. Zur Vermeidung kriminellen Datendiebstahls ist der Kunde dazu angehalten, seinen Arbeitsplatz geräumt zu verlassen. Dies gilt auch für abschließbare Büromodule. Insbesondere sensible Daten sind in abgeschlossenen Behältnissen wie Büroschränken und Rollcontainern einzuschließen. Für die erweiterte Arbeitsumgebung heißt dies, keine Dokumente in Druckern zurückzulassen, in Besprechungsräumen Whiteboards leer zu wischen und Dokumente von Flipcharts mitzunehmen.
(3) Beschädigung durch Nägel, Schrauben & Anstriche
Die Holzverkleidung der Module bleibt unangetastet. Es darf kein Nagel oder ähnliches in die Wände eingebracht werden. Farbanstriche sind gleichlautend verboten. Jede Veränderung der Mietsache kommt einer Beschädigung gleich und löst grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 I BGB aus.
(4) Respektvolles Miteinander
Im Startup Village profitiert der Kunde vom Austausch untereinander und damit von einem respektvollen Miteinander. Im fairen Wettbewerb sind neben den geltenden Gesetzen auch die geistigen Eigentumsrechte anderer zu respektieren. Das Bestreben des Startup Village, durch kollektive Intelligenz Ideen und Methoden effizienter und effektiver zu validieren, wird vom Kunden in seinem Handeln unterstützt.
Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln führt zur Abmahnung. Mehrmalige Verstöße berechtigen zur fristlosen Kündigung.
5. Mit Anerkennung und Unterzeichnung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert der Kunde den geltenden „Code of Conduct“:
(1) Menschenrechte
Kein Mensch darf aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Nationalität, politische oder sonstige Überzeugungen, ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität oder anderen Merkmalen benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden.
(2) Gewalt
Gewalt psychischer und physischer Art wird im Startup Village nicht toleriert, sondern zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.
(3) Alkohol- & Drogenmissbrauch
Drogen- und Alkoholmissbrauch stellen eine Gefahr für die Sicherheit, Gesundheit und Produktivität des Kunden dar. Deshalb dulden wir den Besitz, Konsum und die Beschaffung von Drogen im Startup Village nicht. Der Begriff „Drogen“ bezieht sich auf Substanzen, deren Besitz, Konsum, Beschaffung oder versuchte Beschaffung entsprechend den örtlich anwendbaren Gesetzen verboten oder nur eingeschränkt zulässig ist.
(4) Feiern und Partys
Das Startup Village ist ein Ort des kreativen Schaffens und Arbeitens. Es ist daher nicht gestattet, ohne Genehmigung private Partys, Festivals oder Feiern innerhalb oder außerhalb der Gebäudekörpers zu veranstalten. Dazu gehören auch spontane Zusammenkünfte dieser Art.
(5) Beschädigung durch unsachgemäßen Gebrauch
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Nichtnutzbarkeit der vom Startup Village bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen dieser für andere Kunden verursachen.
(6) Brandschutz
Das Startup Village ist primär aus Holz erbaut. Jedes offene Feuer (Lagerfeuer, Kohle- oder Gasgrill) ist daher auf dem gesamten Gelände strengstens verboten! Das Rauchen ist nur im dafür gekennzeichneten Bereich erlaubt.
(7) Internet
Falls das Startup Village dem Kunden einen Zugang zum Internet bereitstellt, ist der Kunde für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten und Gesetzesverstöße an das Startup Village zu melden.
Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen sowie sonstiger gesetzlich eingeschränkter Inhalte ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden das Startup Village führt, hat der Kunde dem Startup Village diesen Schaden zu ersetzen.
Der Kunde unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden. Der Kunde bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur des Startup Village für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
• Nutzung im Zusammenhang mit Multi-Level-Marketing (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich);
• Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb vom Startup Village;
• Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die vom Startup Village bereitgestellte Infrastruktur;
• Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, bewegte Bilder, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn, der Kunde ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
• Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
• illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
• Behinderung oder Abhalten anderer Kunden vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur des Startup Village;
• unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Kunden, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen oder sonstige persönliche Daten, ohne deren Zustimmung;
• Angabe von falschen Identitätsdaten.
Jegliche Zuwiderhandlung berechtigt Startup Village zur außerordentlichen Kündigung.
§ 7 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG
1. Der Kunde ist im Rahmen der Co-Working Fix sowie des Team Office Small/Large berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie nach Abstimmung mit dem Startup Village auf eigene Gefahr in den Räumen aufzustellen. Das Startup Village haftet weder für Schäden an mitgebrachten Gegenständen noch für deren Abhandenkommen. Es wird daher empfohlen, diese Gegenstände zu versichern. Etwaige Schäden, die dem Startup Village durch die Verwendung eigener Einrichtungsgegenstände und technische Peripherie durch den Kunden entstehen, sind dem Startup Village durch den Kunden zu erstatten. Zu Vermeidung etwaiger Schadensfälle, hat der Kunde für einen einwandfreien Zustand seiner Gegenstände zu sorgen.
2. Die Untervermietung der Räume im Tarif Co-Working Fix sowie Team Office Small und Large an Dritte ist ausgeschlossen.
3. Das Startup Village darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung in Absprache mit dem Kunden vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet, seine Arbeitsplätze für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Kosten, die daraus resultieren, dass dieser Anweisung nicht folgegeleistet wird, gehen zu Lasten des Kunden. Zweckmäßige Arbeiten, die dem Erhalt der Mietsache dienen und zu keiner erheblichen Nutzungseinschränkung führen, begründen keinen Minderungsanspruch. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder verhindert wird.
4. Bei Tarifen mit Geschäftsadresse ist diese ausschließlich für Geschäftszwecke zu nutzen.
Der Kunde akzeptiert, dass alle postalischen Sendungen an einem zentralen Ort gelagert werden und vom Empfänger abgeholt werden müssen. Eine Empfangsmitteilung und Zustellung zum gemieteten Büromodul erfolgen nicht.
Bei Postmengen die wiederholt das zu erwartende Maß übersteigen, ist das Startup Village nicht zur Annahme der Sendungen verpflichtet.
5. Im Notfall oder bei berechtigtem Interesse ist Startup Village befugt, die Module ohne vorherige Zustimmung zu betreten. Um die allgemeine Sauberkeit aufrechtzuerhalten, gestattet der Kunde einer vom Startup Village beauftragten externen Reinigungsfirma mindestens einmal pro Woche Zutritt zum Büromodul zwecks Durchführung einer regelmäßigen Unterhaltsreinigung.
6. Das Startup Village stellt den Kunden nach Verfügbarkeit technische Gegenstände (Flatscreens, Projektoren) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Kunden berechnet. Ein Anspruch auf die zur Verfügungstellung dieser Geräte und Ausstattungsgegenstände besteht nicht.
§ 8 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG
1. Der Kunde hat die Arbeitsplätze bzw. Büroräume vor Nutzungsbeginn eingehend besichtigt. Bei Übergabe der festen Arbeitsplätze an den Kunden werden die Parteien ein Übergabeprotokoll erfassen. Der Kunde erkennt mit dem Übergabeprotokoll an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn im vertragsgemäßen, für seine Zwecke ohne Einschränkung nutzbaren Zustand befindet, es sei denn, es handelt sich um einen verdeckten Mangel. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und mit dem Datum der Übergabe zu versehen. In das Übergabeprotokoll sind der Zustand der Office Spaces und des Inventars sowie etwa festgestellte Schäden und Mängel aufzunehmen. Der Kunde hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze für die Tarife Co-Working Flex gemäß § 2 Nr.1 Ziff. (2) in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB, die im Zusammenhang mit diesem Zustand stehen, können nicht geltend gemacht werden. Das Startup Village übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.
2. In allen Fällen, in denen das Startup Village im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet das Startup Village nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, das Startup Village fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Startup Village für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
4. Das Startup Village übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Startup Village unterbleiben. Sofern das Startup Village von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, behält sich das Startup Village das Recht vor, das Vertragsverhältnis unverzüglich zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde das Startup Village von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt dem Startup Village die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass das Startup Village von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
5. Eine weitergehende Haftung des Startup Village ist ausgeschlossen.
6. Ein Konkurrenzschutz für den Kunden ist ausgeschlossen.
7. Das Startup Village empfiehlt den Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung und einer Haftpflichtversicherung.
§ 9 BEENDIGUNG DES NUTZUNGSVERHÄLTNISSES
1. Der Kunde hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung gereinigt und geräumt von Mietereinbauten zu übergeben. Bauliche Veränderungen sind rückzubauen und Schäden, die nicht auf einem vertragsgerechten Gebrauch beruhen, zu beseitigen.
2. Der Kunde hat sämtliche Schlüssel und Zugangskarten an das Startup Village zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann das Startup Village auf Kosten des Kunden neue Schlösser und Sicherungsanlagen einbauen. Zurückgelassene Gegenstände kann das Startup Village auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Nach Ablauf von 6 Monaten ist das Startup Village befugt, die Gegenstände (ggf. auf Kosten des Kunden) zu verwerten. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.
3. Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er dem Startup Village gegenüber für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.
§ 10 EVENTS, ÜBERTRAGUNG UND VERFALL VON TICKETS
1. Erworbene Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen. Stornierungen durch Teilnehmer oder durch den Veranstalter können nicht vorgenommen werden. Dies gilt auch bei Krankheit, nicht Teilnahme oder sonstigen Gründen. Eine Rückgabe von Tickets ist nur bei Absage oder einer unzumutbaren Verlegung des jeweiligen Events möglich. Eine Verlegung gilt dann als unzumutbar, sofern der neue Termin oder Veranstaltungsort dem Besucher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Absage oder Verlegung aufgrund von höherer Gewalt erfolgt.
2. Der Veranstalter wird eine Absage oder Verlegung des jeweiligen Events unverzüglich auf seiner Webseite bekannt geben. Im Falle einer Absage oder unzumutbaren Verlegung erstattet der Veranstalter den Ticketpreis. Aussteller-, Referenten- und Themenankündigungen sind unverbindlich und können jederzeit vom Veranstalter geändert werden.
3. Der Besucher hat gemäß § 312g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, selbst wenn er nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher Tickets bestellt.
4. Personengebunde Tickets sind grundsätzlich nicht übertragbar. Sollten sie doch übertragen werden, ist dies bis zwei Tage vor Eventbeginn dem Veranstalter zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht rechtzeitig, verfällt das Ticket.
§ 11 DATENSCHUTZ
1. Das Startup Village wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten. Die Datenschutzerklärung des Startup Village ist über folgenden Link abrufbar: https://startupvillage.nrw/datenschutzerklaerung/
2. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch das Startup Village sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
3. Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.
4. Sie haben jederzeit das Recht, von der BRAINERGY PARK JÜLICH GmbH über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten.
5. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Das Startup Village verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden.
Des Weiteren hat der Kunde das Recht auf Berichtigung seiner Daten und Einschränkung der Verarbeitung.
§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Das Startup Village ist zu Anpassungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere aufgrund sich verändernder Marktbedingungen, neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen berechtigt. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört und ist dies für den Kunden nicht zumutbar, so unterbleibt die Änderung und es gilt die Vertragsfassung.
Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden. Das Startup Village wird die Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Für den Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Brainergy Park Jülich GmbH ausschlaggebend. Örtlich zuständig ist damit das Amtsgericht Jülich. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Streitwert.
5. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.
Stand der AGB: 11.07.2024
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die Startup Village Jülich diese Website bereitstellt.